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   VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327   

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VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327 (https://dejure.org/2017,29876)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03.07.2017 - Au 7 K 16.327 (https://dejure.org/2017,29876)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03. Juli 2017 - Au 7 K 16.327 (https://dejure.org/2017,29876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Kein Anspruch auf Widerruf bzw. Unterlassen einer Meinungsäußerung

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Widerruf bzw. Unterlassen einer Meinungsäußerung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
    a) Während für Werturteile die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist, werden Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert (vgl. BVerfGE 90, 241 (247) = NJW 1994, 1779).

    Anders als Werturteile sind Tatsachenbehauptungen daher grundsätzlich dem Beweis zugänglich (vgl. BVerfGE 90, 241 (247) = NJW 1994, 1779).

    Bei der Abwägung fällt dann die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (vgl. BVerfGE 90, 241 (248f.) = NJW 1994, 1779; BVerfG NJW 1996, 1529, beck-online).

    Erweist sich die Äußerung als Werturteil, geht die Meinungsfreiheit grundsätzlich dem Persönlichkeitsschutz vor, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletzend formuliert ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft wird (BVerfG NJW 1994, 1779).

  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
    Das Bundesverfassungsgericht macht hierzu in einem Kammerbschluss vom 8. Februar 2017 (Az.: 1 BvR 2973/14, juris) folgende Ausführungen:.

    Die Annahme einer Schmähung hat ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben (BVerfG, B.v. 8.2.2017 - 1 BvR 2973/14 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.10.1995 - 4 B 94.4010

    Anspruch auf Widerruf der Erklärung des Bürgermeisters in einer

    Auszug aus VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, durch den Charakter einer Stellungnahme oder des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird, handelt es sich insgesamt um eine Meinungsäußerung (BVerfG vom 11.11.1992 NJW 1993, 1845, BayVGH U.v. 25.10.1995 - 4 B 94.4010, BeckRS 1995, 14114, beck-online).

    Werturteilen kann lediglich mit der Unterlassungsklage begegnet werden (BayVGH NVwZ 1986, 327, beck-online m.w.N.; BayVGH U.v. 25.10.1995 - 4 B 94.4010, BeckRS 1995, 14114, beck-online).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
    Jede beanstandete Äußerung ist in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist (BGH NJW 2002, 1192, beck-online).

    Letztendlich muss daher die streitgegenständliche Äußerung als Werturteil qualifiziert werden, da wesentlicher Kern der Äußerung keine auf ihre Richtigkeit überprüfbare substantiierte Aussage, sondern lediglich eine subjektive Bewertung des Verhaltens des Klägers in seiner Funktion als Bürgermeister in Sachen "Bahnunterführung ..." ist (vgl. BGH NJW 2002, 1192, beck-online).

  • VG Würzburg, 27.11.2002 - W 2 K 02.828
    Auszug aus VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
    Danach sind die beanstandeten Äußerungen über den Kläger nicht nach privatem, sondern nach öffentlichem Recht zu beurteilen (VG Würzburg, U.v. 27.11.2002 - W 2 K 02.828 - juris Rn. 44).

    Dass der Beklagte allein - ohne die Unterstützung des restlichen Gemeinderats auftrat - nimmt ihm nicht seine in seiner Mitgliedschaft im Gemeinderat wurzelnde Stellung als vorliegend "abgespaltenes Teilstück" dieses Organs, macht ihn nicht gleichsam automatisch zu einem Privatmann, der sich in einer zivilrechtlich zu beurteilenden Auseinandersetzung mit einem anderen Organ befindet (vgl. VG Würzburg, U.v. 27.11.2002 - W 2 K 02.828 - juris Rn. 47).

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
    Im "Kampf um das Recht" darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seine Kritik anders hätte formulieren können (BVerfG StV 1991, 458).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
    Zurücktreten muss die Meinungsfreiheit im Bereich des Ehrschutzes allerdings immer dann, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262/2263).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
    Wenn eine Äußerung - wie hier - herabsetzende Wirkung gegenüber Dritten entfaltet, so wird sie erst dann zu einer von Art. 5 GG nicht mehr gedeckten Schmähung, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, B.v. 12.12.1990 - 1 BvR 839/90 - juris).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
    Bei der Abwägung fällt dann die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (vgl. BVerfGE 90, 241 (248f.) = NJW 1994, 1779; BVerfG NJW 1996, 1529, beck-online).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
    b) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist zunächst, dass ihr Sinn zutreffend erfasst wird (vgl. BVerfGE 43, 130 (136) = NJW 1977, 799).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2001 - 1 S 2410/01

    Rechtsweg: Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen einer Fraktion

  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2144

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen im vom Bürgermeister herausgegebenen

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610

    Vertretung eines Bürgerbegehrens bei mehreren benannten Vertretern;

  • VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.242

    Kommunalverfassungsstreit wegen vermeintlich ehrverletzender Äußerungen eines

  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 2 B 90.1756
  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 9 A 164/11

    Fortsetzungsfeststellungsklage: Zulässigkeit der Klage im Zusammenhang mit einem

  • VG München, 22.12.2011 - M 17 K 11.3337

    Unterlassung von Information

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2023 - 15 A 1968/22

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Ordnungsrufs im Kommunalverfassungsstreit

    vgl. BayVGH, Urteil vom 22. März 1989 - 4 B 86.03127 -, NVwZ-RR 1990, 213, 214; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 17. September 1991 - 7 A 10359/91 -, juris Rn. 41; VG Magdeburg, Urteil vom 25.10.2012 - 9 A 165/11 -, juris Rn. 37; VG Augsburg, Urteil vom 3. Juli 2017 - Au 7 K 16.327 -, juris, Rn. 39.
  • VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.242

    Kommunalverfassungsstreit wegen vermeintlich ehrverletzender Äußerungen eines

    Mit Beschluss vom selben Tag wurde sie zur gemeinsamen Verhandlung mit der Verwaltungsstreitsache Au 7 K 16.327 verbunden.
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